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Widerruf beim Handyvertrag: so geht es richtig!

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Im modernen Alltag ist ein Mobilfunkvertrag kaum noch wegzudenken. Ob zum Telefonieren, Surfen im Internet oder Streamen von Musik und Videos – unsere Smartphones begleiten uns rund um die Uhr. Doch was passiert, wenn Sie mit Ihrem neuen Handyvertrag nicht zufrieden sind oder den Anbieter wechseln möchten? In diesem Fall kann das gesetzliche Widerrufsrecht eine wichtige Rolle spielen.

In diesem Artikel beleuchten wir alle wichtigen Aspekte des Widerrufsrechts bei Handyverträgen. Wir erklären Ihnen, wann und wie Sie einen Vertrag widerrufen können, welche Fristen zu beachten sind und welche Ausnahmen es gibt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihr Widerrufsrecht optimal nutzen können, um Fallstricke zu vermeiden und Ihre Verbraucherrechte bestmöglich zu wahren.

Wussten Sie schon? Das Widerrufsrecht gilt nicht nur für den Kauf eines neuen Smartphones, sondern auch für Verträge mit Laufzeit und Tarifoptionen.

Doch aufgepasst: Es gibt einige Bedingungen, die Sie beim Widerruf eines Handyvertrags beachten müssen. So muss der Vertrag beispielsweise als Fernabsatzvertrag abgeschlossen worden sein.

TIPP Das Widerrufsrecht ist gesetzlich verankert und gilt daher für alle Mobilfunk-Anbieter, Hersteller und Netze. Es macht also keinen Unterschied, ob man einen Samsung Deal nutzt oder ein billigeres Redmi Smartphone oder OnePlus als Angebot hat. Auch reine Handytarife ohne Hardware fallen darunter, ebenso Prepaid Sim und natürlich auch Smartphones, die man komplett ohne Vertrag bestellt.

Widerruf beim Handyvertrag: so geht es richtig!

Bei Handyverträgen und auch bei Deals und Aktionen besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Die Widerrufsfrist beginnt im Falle des Handyvertrags mit Vertragsabschluss, also mit der Bestätigung des Mobilfunkanbieters, dass er den Vertrag annimmt. Bei Deals und Angeboten gilt das ebenso, nur dass hier meistens der Tarifanbieter selbst dieses Widerrufsrecht einräumt und nicht die Plattform, die den Deal vermittelt hat.

Wichtig: Das Widerrufsrecht gilt jedoch nur für Verträge, die als Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag nicht widerrufen können, wenn Sie ihn in einem Geschäft des Mobilfunkanbieters persönlich abgeschlossen haben. Ein Online-Abschluss hat daher den großen Vorteil, dass man ihn widerrufen kann, was im Geschäft so einfach nicht geht.

Bedingungen für den Widerruf:

  • Frist: Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss erfolgen.
  • Form: Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Ihnen vom Mobilfunkanbieter zur Verfügung gestellt werden muss.
  • Versand: Den Widerruf müssen Sie an den Mobilfunkanbieter senden.

Folgen des Widerrufs:

  • Vertrag wird nichtig: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, wird er nichtig. Das bedeutet, dass Sie und der Mobilfunkanbieter so gestellt werden müssen, als ob der Vertrag nie geschlossen worden wäre.
  • Rückzahlung: Der Mobilfunkanbieter muss Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurückzahlen.
  • Rückgabe des Handys: Sie müssen dem Mobilfunkanbieter das Handy zurückgeben, wenn Sie eines erhalten haben.

Ausnahmen: Es gibt einige Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Handyverträgen. So gilt das Widerrufsrecht beispielsweise nicht, wenn Sie den Vertrag über ein Versteigerungsplattform im Internet abgeschlossen haben.

Wann gilt kein Widerrufsrecht bei Handyangeboten und Deals?

Grundsätzlich besteht bei Handyverträgen, die als Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft abgeschlossen wurden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ausnahmen bilden allerdings folgende Fälle:

1. Vertragsschluss im Geschäft:

  • Sie haben den Vertrag persönlich in einem Geschäft des Mobilfunkanbieters abgeschlossen. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag, sodass das Widerrufsrecht nicht gilt.

2. Erhalt von Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag:

  • Sie haben im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten, z.B. ein Smartphone. Wenn Sie die Ware bereits verwendet oder entwertet haben, kann der Mobilfunkanbieter sein Recht auf Wertersatz geltend machen. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag möglicherweise nicht mehr widerrufen können oder einen Teil des Preises des Handys zurückzahlen müssen. Verbraucher haben hier ein Recht auf einen Funktionstest der Geräte. Eine weiterführende Nutzung kann aber dazu führen, dass der Anbieter eine Wertersatz verlangen kann. Hier ist aber nicht genau geregelt, ab wann der Ersatz verlangt werden kann.

3. Individuelle Vertragsgestaltung:

  • Der Vertrag wurde nach Ihren individuellen Wünschen gestaltet, z.B. mit einer bestimmten Rufnummer oder einem speziellen Tarif. In diesem Fall kann der Mobilfunkanbieter unter Umständen argumentieren, dass er die Ware nicht an einen anderen Kunden zurückverkaufen kann, wenn Sie den Vertrag widerrufen. Auch hier könnte der Widerruf ausgeschlossen sein oder mit Gebühren verbunden sein.

4. Expressverlangen zum sofortigen Vertragsbeginn:

  • Sie haben ausdrücklich verlangt, dass der Vertrag sofort beginnen soll. In diesem Fall haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet.

VIDEO Widerrufsrecht vom Ministerium erklärt

Wann endet das Widerrufsrecht bei Handyverträgen?

Das Widerrufsrecht bei Handyverträgen, die als Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft abgeschlossen wurden, endet spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss. Die Widerrufsfrist beginnt im Falle des Handyvertrags mit Vertragsabschluss, also mit der Bestätigung des Mobilfunkanbieters, dass er den Vertrag annimmt.

Bedingungen für das Ende des Widerrufsrechts:

  • Frist: Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss erfolgen.
  • Form: Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Ihnen vom Mobilfunkanbieter zur Verfügung gestellt werden muss.
  • Versand: Den Widerruf müssen Sie an den Mobilfunkanbieter senden.

Ausnahmen:

In einigen Fällen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. Dies gilt zum Beispiel, wenn:

  • Sie den Vertrag ausdrücklich verlangt haben, dass der Vertrag sofort beginnen soll. In diesem Fall haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet.
  • Sie Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben und diese bereits verwendet oder entwertet haben. Der Mobilfunkanbieter kann dann sein Recht auf Wertersatz geltend machen. Verbraucher haben hier ein Recht auf einen Funktionstest der Geräte. Eine weiterführende Nutzung kann aber dazu führen, dass der Anbieter eine Wertersatz verlangen kann. Hier ist aber nicht genau geregelt, ab wann der Ersatz verlangt werden kann. Auch für genutzte Flatrates kann der Anbieter anteilige Gebühren einbehalten.
  • Der Vertrag nach Ihren individuellen Wünschen gestaltet wurde. In diesem Fall kann der Mobilfunkanbieter unter Umständen argumentieren, dass er die Ware nicht an einen anderen Kunden zurückverkaufen kann, wenn Sie den Vertrag widerrufen.
  • Sie den Vertrag per Telefon oder SMS abgeschlossen haben. In diesen Fällen gibt es zwar ein Widerrufsrecht, aber die Widerrufsfrist beträgt nur 7 Tage.

VIDEO Der ADAC erklärt das Widerrufsrecht

Wie geht man vor, wenn man eine Handyvertrag widerrufen möchte?

Um einen Handyvertrag zu widerrufen, müssen Sie folgende Schritte beachten:

1. Prüfen Sie, ob das Widerrufsrecht besteht:

  • Vertragsart: Stellen Sie sicher, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft handelt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie den Vertrag online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen haben.
  • Frist: Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss erfolgen.

2. Formulieren Sie den Widerruf:

  • Schriftlich: Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Ihnen vom Mobilfunkanbieter zur Verfügung gestellt werden muss.
  • Inhalt: Der Widerruf muss folgende Informationen enthalten:
    • Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse)
    • Vertragsnummer
    • Datum des Widerrufs
    • Ihre Unterschrift (bei einem Widerruf auf Papier)

3. Senden Sie den Widerruf an den Mobilfunkanbieter:

  • Versandart: Sie können den Widerruf per Brief, Fax oder E-Mail an den Mobilfunkanbieter senden.
  • Adresse: Die Adresse des Mobilfunkanbieters finden Sie im Vertrag oder auf der Website des Anbieters.

4. Bewahren Sie einen Nachweis auf:

  • Kopie: Bewahren Sie eine Kopie des Widerrufs oder eine Empfangsbestätigung vom Mobilfunkanbieter auf.

5. Beachten Sie die Widerrufsfolgen:

  • Rückgabe des Handys: Wenn Sie ein Smartphone im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, müssen Sie dieses an den Mobilfunkanbieter zurückgeben.
  • Rückzahlung: Der Mobilfunkanbieter muss Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurückzahlen.
  • Nutzungsentgelt: Für die genutzten Leistungen (z.B. Telefonie, Datenvolumen) kann der Mobilfunkanbieter ein Nutzungsentgelt verlangen. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach dem Preis der Leistungen in Ihrem Tarif.

Tipp:

  • Handeln Sie schnell: Je früher Sie den Vertrag widerrufen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück und können einen neuen Vertrag abschließen.
  • Lesen Sie die Vertragsbedingungen: Informieren Sie sich vor dem Widerruf über die Vertragsbedingungen und die Widerrufsfolgen.
  • Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Vertrag widerrufen können oder wie Sie vorgehen sollen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Quelle und Literatur



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