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Seit 1. Januar 2022: neue EU Regeln auch für Handys und Smartphones

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Seit 1. Januar 2022: neue EU Regeln auch für Handys und Smartphones – Mit dem 1. Januar 2022 sind in der EU eine ganze Reihe von neuen Regelungen rund um digitale Produkte in Kraft getreten und Deutschland hat diese neuen Regelungen auch fast komplett in eigenes nationales Recht umgesetzt. Damit haben Verbraucher nun auch bei digitalen Produkte wie Software oder Apps einen größere Sicherheit und einen zuverlässigen Rechtsrahmen rund um den Kauf dieser Produkte. Wichtig ist dabei vor allem die Ausweitung der Gewährleistung auch in den digitalen Bereich. Die bekannten Regelungen gelten damit zukünftig auch für Apps und andere Produkte aus diesem Segment und dazu gibt es eine Update Pflicht für Unternehmen. Bei Abos bezieht sich diese neue Verpflichtung beispielsweise auf den gesamten Zeitraum der Abolaufzeit, bei einmaligen Käufen kann der Zeitraum auch kürzer ausfallen.

Die Neuerungen seit 1. Januar laut EU:

  • Die gesetzliche Gewährleistung, in der das Unternehmen dafür einstehen muss, wenn ein Produkt defekt ist, bleibt in Deutschland weiterhin bei dem EU-weit vorgegebenen Minimum von zwei Jahren. Spanien und Portugal haben die Frist auf verbraucherfreundliche 3 Jahre erhöht. In Finnland hingegen richtet sie sich nach der Lebensdauer des Produktes und kann durchaus noch länger sein.
  • Neu sind EU-weite gesetzliche Regelungen für Waren mit digitalen Elementen (z. B. Smartphones, Smart-TVs oder E-Books) sowie für rein digitale Produkte und Dienstleistungen (beispielsweise Streamingdienste, digitale Spiele oder Apps). Damit reagiert der europäische Gesetzgeber auf die größten Wachstumsmärkte der vergangenen Jahre und stellt sicher, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bei diesen Produkten mindestens zwei Jahre lang die Gewährleistungsrechte zur Verfügung stehen. Bei kontinuierlicher Bereitstellung von digitalen Dienstleistungen oder digitalen Inhalten kann die Gewährleistung sogar länger ausfallen. Insbesondere in Deutschland, Österreich, Bulgarien, Frankreich, Portugal und Slowenien gilt sie über den gesamten Bereitstellungszeitraum.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nun auch auf eine Update-Pflicht für digitale Produkte und digitale Elemente von Waren berufen. Wer zukünftig digitale Produkte wie Microsoft Office kaufen muss, kann also auf Update bestehen und hat in der EUO nun auch ein Recht darauf.
  • Außerdem gibt es nun in noch mehr EU-Mitgliedstaaten ein Recht auf Reparatur sowie die Pflicht, Ersatzteile bereitzustellen. Während in einigen EU-Ländern wie Bulgarien, Frankreich und Deutschland bereits ein Recht auf Reparatur und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Ersatzteilen bestand, wurden in anderen EU-Ländern nun neue Regelungen eingeführt. In Polen müssen Ersatzteile je nach Art des Geräts 7 bis 10 Jahre lang verfügbar sein. In Slowenien gibt es eine verpflichtende, einjährige gesetzliche Herstellergarantie für so genannte technische Güter. Außerdem ist die Herstellerfirma verpflichtet, in den 3 Jahren nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, kostenpflichtige Kundendienstleistungen zu erbringen. In Portugal muss das herstellende Unternehmen Ersatzteile 10 Jahre lang bevorraten und für registrierte Waren 10 Jahre lang kostenlos oder gegen Bezahlung Kundendienstleistungen erbringen.

Daneben gibt es auch in Deutschland seit dem 1. Januar neue Regelungen, die vor allem die Verbraucherverträge und deren Laufzeiten betreffen. So wurde die automatische Verlängerung von Allnet Flat und Handytarifen umgearbeitet und deutlich verkürzt. Eine automatische Verlängerung um ein Jahr gibt es damit nicht mehr, auch wenn man als Verbraucher den Kündigungstermin verpasst hat.

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