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Handy im Fahrzeug auch als Navi nicht erlaubt

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Ein 29jährige Fahrer aus Holzwickede war in Essen unterwegs gewesen und hatte sein Handy als Navigationsgerät in der Hand gehalten. Fast alle neuen Smartphoness bieten Navi-Lösungen – entweder kostenfrei per Google Maps oder kostenpflichtig als App. Eine Polizei-Streife hatte dieses Handynutzung bemerkt und den Fahrer angehalten. Er sollte eine Geldbuße in Höhe von 40 Euro bezahlen. Gegen diese Geldbuße zog der 29jährige allerdings vor Gericht, denn, so seine Argumente, er hätte ja nicht telefoniert sondern das Handy nur als Navigationsgerät genutzt.

Die Gerichte schlossen sich dieser Argumentation allerdings nicht an. Sowohl das Amtsgericht Essen als auch das Oberlandesgericht Hamm urteilten übereinstimmend, das auch die Nutzung des Handys als Navi unter die verbotenen Nutzungen fällt und damit wäre das Bußgeld rechtens. Der entsprechende Paragraph in der Straßenverkehrsordnung spricht im Übrigen auch nur von der Benutzung des Handys. Darum fällt eben nicht nur das Telefonieren sondern auch die anderen Funktionen, die ein modernes Smartphone mittlerweile ausmachen. Im Detail heißt es im §23 Sat 1a der StVO:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Es reicht also, das Gerät in der Handy zu haben und es als Fahrer zu benutzen um gegen diese Rechtsvorschrift zu verstoßen. Anders sieht es dagegen aus, wenn das Handy im Auto selbst angebracht ist. So lange es nicht in der Handy gehalten wird, ist dieser Passus nicht anwendbar. Daher haben viele aktuelle Fahrzeuge bereits eine Freisprecheinrichtung integriert, an die das Handy relativ einfach angeschlossen werden kann. Für Fahrer ohne diesen Komfort gibt es die Möglichkeit, Headsets zu verwenden, um die Hände frei zu haben. Entsprechende Modelle gibt es schon für wenig Geld (Preise gibt es beispielsweise bei http://www.bluetoothheadsettests.de/bluetooth-headset-vergleich/). Für die Navigation mit dem Handy gelten ähnliche Regelungen. Das Halten in der Handy ist verboten und kann mir einem Bußgeld bestraft werden. Die Nutzung das Smartphones mit einer festen Station im Wagen ist dagegen erlaubt. wer also per Handy navigieren will, sollte das Geld in eine Halterung investieren um nicht bei der nächsten kontrolle den gleichen Ärger zu haben.

Am einfachste für die Navigation sind aber natürlich Geräte, die wenig ablenken und die Route direkt ansagen. Dann hat man nicht nur die Hände frei sondern kann auch die Augen auf den Straßenverkehr gerichtet lassen.

 

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