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Vorzeitige Mitnahme der Handynummer

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Fast jeden Monat kommen neue Handys und Smartphones auf den Markt – kein Wunder, dass man selbst von diesen Innovationen profitieren will. Wer sein altes Handy durch ein neues ersetzen möchte, hat die Qual der Wahl. Da es ein riesiges Angebot zum Thema “Handys & Smartphones” gibt, fällt die Entscheidung nicht unbedingt leicht. Die Handys von heute sind nicht nur simple Telefone, sondern Computer, Kamera und MP3-Player in einem. Wer so viel wie möglich sparen möchte, braucht natürlich auch einen vorteilhaften Tarif. In Online-Mobilfunkshops wie www.deutschlandsim.de gibt es günstige Handytarife, die sich durch ein gutes Preis- Leistungsverhältnis auszeichnen.

Rufnummernmitnahme leicht gemacht

Wer seine bisherige Nummer trotz neuem Handy behalten möchte, hat die Möglichkeit, eine Rufnummernmitnahme zu beantragen. Vor der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes 2012 konnte die Rufnummer nur nach Vertragsende übernommen werden. Es war zwar möglich, die Rufnummernmitnahme bereits 123 Tage vor Ablauf des Vertrages zu beantragen, doch die tatsächliche Portierung der Rufnummer wurde erst nach Vertragsende vorgenommen. Obwohl diese Art der Rufnummernmitnahme immer noch üblich ist, gibt es inzwischen eine weitere Möglichkeit: Wer möchte, kann während der Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter wechseln und seine bisherige Handynummer sofort dorthin übertragen lassen.

Was muss man bei der Rufnummernmitnahme beachten?

Bei der Rufnummernportierung müssen bestimmte Daten beim alten und neuen Mobilfunkanbieter identisch sein. Im Falle von Privatkunden gehören dazu der Name und das Geburtsdatum; bei Geschäftskunden sind hingegen der Firmenname und die bisherige Kundennummer wichtig. Sollten diese Daten nicht identisch sein, muss eine Einverständnis- oder Abtretungserklärung der jeweiligen Person/Firma eingereicht werden. Eine Auflistung der relevanten Punkte finden Sie unter www.deutschlandsim.de/info/rufnummer_mitnehmen. Im Allgemeinen berechnet der Altanbieter bei der Rufnummernmitnahme eine Gebühr von maximal 30 Euro. Diese Summe wird entweder vom Restguthaben (bei Prepaid-Karten) oder der Mobilfunkrechnung abgebucht. Gut zu wissen: Bei der Rufnummernportierung braucht man sich um nichts zu kümmern, da der Neuanbieter alle wichtigen Formalitäten regelt und sich mit dem Altanbieter in Verbindung setzt.

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